Selbsthilfegruppen werden in Bayern von verschiedenen Seiten finanziell unterstützt. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen sozialen und gesundheitlichen Selbsthilfegruppen. Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können in den Genuss von mehreren Fördermöglichkeiten kommen. Soziale Selbsthilfegruppen werden dagegen nur an einigen Orten von förderwilligen Kommunen bezuschusst.

 

Förderung durch den Freistaat Bayern

Auch der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich. Antrag bei ZBFS-Zentrum Bayern Familie Soziales (Antrag auf Gewährung einer Staatlichen Zuwendung nach Bestimmungen zur Förderung von SHG für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung)

 

Förderung der Selbsthilfekontaktstelle

Die Selbsthilfekontaktstelle Berchtesgadener Land wird gesetzlich nach §20h SGB V durch die bayerischen Krankenkassenverbände unterstützt.

 

 

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